In einer Wahlzahnarztpraxis können sich in Österreich auch sozialversicherungspflichtig Versicherte behandeln lassen. Ihnen werden für medizinisch
notwendige Leistungen nach Vorlage der bezahlten Honorarnote 80 % des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Unser Honorar für zahnmedizinische Leistungen orientiert sich an den
Autonomen Honorarrichtlinien 2023/ 2024 der Österreichischen Zahnärztekammer ( AHR).
Für Leistungen, bei denen der Aufwand wesentlich über oder unterschritten wird, behalten wir uns eine begründete, abweichende Honorarhöhe nach unten oder
oben vor. Die Autonomen Honorarrichtlinien finden Sie unter dem folgenden Link des Infocenters für Patienten der Zahnärztekammer Österreich: http://wr.zahnaerztekammer.at/patientinnen/infocenter/autonome-honorarrichtlinien/